HAFENTERRASSEN SCHWERIN

Baubeschreibung

GEBÄUDEKONZEPTION

Die nachfolgende Baubeschreibung für die Neubebauung gibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens wieder. Die Bauausführung berücksichtigt die einschlägigen DIN-Vorschriften, die technischen Regeln sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Für das Gebäude wird ein Wärmepass erstellt, der in Form eines Wärmebedarfsausweises die energiebezogenen Merkmale des Gebäudes darstellt.

Änderungen der Planung und Ausführungsart, der vorgesehenen Baustoffe und etwaiger Einrichtungsgegenstände behält sich der Bauträger vor, soweit sie sich technisch oder wirtschaftlich als zweckmäßig oder notwendig erweisen oder auf behördlichen Auflagen beruhen. Soweit in den Wohnungsgrundrissen Mobiliar, insbesondere Küchen eingezeichnet sind, stellt dieses einen Einrichtungsvorschlag der Architekten dar.

Das Haus gliedert sich in: Erdgeschoss, 1. Obergeschoss – 4. Obergeschoss. Die Räume haben eine erhöhte lichte Raumhöhe von ca. 2,74 m. Die Anordnung des Hausanschlussraumes für Wasser/Abwasser, Elektro, Heizung und Telekommunikation erfolgt entsprechend Erfordernis im Erdgeschoss. Die Ausstattung der Räume entspricht den behördlichen Anforderungen.

Alle Wohnungen werden über ein geräumig gestaltetes Gemeinschaftstreppenhaus und Personenaufzug (5 Haltestellen – 1 je Geschoss) erschlossen. Die Wohnungen ab 1. Obergeschoss erhalten nach Süden und/oder Westen orientierte Balkone. Die im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen erhalten zur Sondernutzung ausgewiesene Terrassenanteile. Die Penthousewohnungen im 4. Obergeschoss sind mit Dachterrassen ausgestattet. Das Haus und die Allgemeinflächen werden nach Farbkonzept der Architekten gestaltet. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Fernwärme der Stadtwerke Schwerin. Gemeinschaftsräume befinden sich im Erdgeschoss. Jede Wohneinheit erhält einen separaten Abstellraum.

Die Grünanlagen werden gemäß Planung des Architekten und/oder einer Landschaftsarchitektin unter Berücksichtigung behördlicher Anforderungen und Auflagen erstellt. Hierbei wird besonderer Wert auf die Schaffung von „grünen Wohnräumen“ gelegt. Der Wärmeschutzstandard wird entsprechend der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Energieeinsparverordnung ausgeführt.

BAUKONSTRUKTION

Die Gründung erfolgt auf einer Stahlbetonplatte gem. Statik. Die Außenwandkonstruktion setzt sich aus Kalksandstein (d 17,5 cm) und einem hochwertigen, feinkörnigen Wärmedämm-Verbundsystem mit hellem Farbanstrich zusammen.

Wohnungstrennwände werden als einschalige Wand aus Kalksandstein (d 30 cm) ausgeführt. Sonstige tragende und aussteifende Wände werden entsprechend den statischen Berechnungen aus Kalksandstein oder Stahlbeton erstellt. Nichttragende Innenwände werden aus Kalksandstein (d 11,5 cm) bzw. als beplankte Gipskartonständerwände (d 10 und 12,5 cm) – sofern erforderlich feuchtraumgeeignet – mit Dämmeinlage erstellt. Die Oberflächen der Gipskarton-Ständerwände werden gespachtelt, die Kalksandsteinwände erhalten einen Gipsputz (in Bädern Kalkzementputz) – Oberfläche Q3.

Die Geschoss- und Dachdecken bestehen aus Stahlbeton. Das Haus erhält eine Flachdachkonstruktion. Die Abdichtung erfolgt mit Bitumenschweißbahnen oder als alwitra-Flachdachsystem (oder gleichwertige Ausführung). Die Wärmedämmung wird entsprechend der gültigen Wärmeschutzverordnung ausgeführt. Die Abtrennung der Abstellräume in den jeweiligen Geschossen wird aus einem handelsüblichen Trennwandsystem erstellt. Treppen innerhalb der Wohnungen als Holzwangentreppe in Buche mit dazugehörigem Handlauf und Treppenaugenverkleidung. Treppenraum mit Stahlbetontreppenläufen – schallentkoppelt gelagert. Beläge nach Farbkonzept der Architekten.

AUFZÜGE

Im Treppenhaus wird ein Personenaufzug mit einer Tragkraft von mind. 630 kg (Auslegung für 8 Personen) eingebaut.

ELEKTROINSTALLATIONEN

Allgemein: Die Stromversorgung erfolgt aus dem VNB (Versorgungsnetzbetreiber)-Netz, Zählerschränke, Sicherungsverteilungen, Versorgungssysteme, Kabel, Leitungen und Leerrohre werden gemäß VDE-Vorschriften installiert. Zusätzliche Zähler für allgemeine Haustechnik, Heizung, Außenbeleuchtung und Aufzug. Wohnungsbestückung gemäß DIN, Schalterprogramm eines Markenherstellers in polarweiß. Video-Gegensprechanlage für die Haustür mit Farbdisplay.

HEIZUNGSANLAGE

Energieerzeuger: Die Wärmeversorgung erfolgt mittels umweltschonender Fernwärme. Heizflächen: Im Regelfall werden alle Räume der Wohnungen (mit Ausnahme der Abstellräume, Flure und Dielen) mit Flachheizkörpern einschl. Behördenthermostatmodellen ausgestattet. Der anfallende Wärmebedarf (Heizlast) ist gemäß DIN EN der einzelnen Räume ausgelegt. Die Bäder und Duschbäder erhalten zusätzlich einen Handtuchheizkörper. Eine Fußbodenerwärmung ist über den Rücklauf vorgesehen. Der Einbau der Zähler und die Verbrauchserfassung erfolgen dezentral über geleaste Wärmemengenzähler (o. glw.) je Wohneinheit.

AUSSENANLAGEN

Die Außenanlagen werden gemäß genehmigtem Freiflächengestaltungsplan (einschl. möglicher Auflagen der genehmigenden Behörden) ausgeführt. Ein entsprechender Außenanlagenplan wird auf Grundlage des Bebauungsplans erstellt. Die Außenanlagen werden vom Verkäufer erstmalig hergestellt. Neben dem Einfahrtsbereich zu den Stellplätzen werden die fußläufigen Wege und Grünflächen hergestellt.